Frauenhaus
Das Haus liegt zentrumsnah, die Adresse ist anonym.
Es ist mit einem Büro (zugleich auch Besprechungszimmer), einem Kinderzimmer, einem Esszimmer, einer Küche, einem Wohn- und einem Durchgangszimmer, zwei Bädern und zwei separaten Toilettenräumen ausgestattet. Diese gemeinschaftlich zu nutzenden Räume sind alle komplett eingerichtet.
Für alleinstehende Frauen und für Mütter stehen insgesamt 6 Familienzimmer zur Verfügung. Jede Frau bewohnt ein eigenes Zimmer. Mütter leben zusammen mit ihren Kindern. Im Keller können die Frauen zwei Waschmaschinen und einen Trockner benutzen. Ein kleiner angrenzender Garten ist auch vorhanden.
Die Frauen leben bei uns eigenverantwortlich.
Das Zusammenleben ist wie in einer Wohngemeinschaft. Die Frauen tauschen sich aus und bieten sich gegenseitig Hilfe an. Alle Frauen entscheiden selbst über ihren Verbleib in unserem Haus.
Die Bewohnerinnen sollen hier zur Ruhe kommen und mit unserer Unterstützung die oftmals unüberschaubare Situation meistern. Gemeinsam werden Handlungsstrategien erarbeitet, Gespräche bringen Entlastung und bauen die Angst vor der Zukunft ab.
Große Aufmerksamkeit legen wir auf das Wohl der Kinder.
Kinder erleben innerfamiliäre Gewalt mit oder sind selbst von ihr betroffen. Deshalb gibt es im Frauenhaus Pirmasens eine Ansprechpartnerin nur für die Kinder.
Kinder im Frauenhaus
Im Kinderbereich unseres Frauenhauses unterstützt eine Mitarbeiterin Kinder und Jugendliche dabei, sich in der neuen Lebenssituation zu Recht zu finden und das Erlebte, sei es miterlebte oder selbst erfahrene Gewalt, zu verarbeiten. Sie ist Ansprechpartnerin und Bezugsperson für die Kinder.
Die pädagogische Arbeit umfasst dabei unter anderem folgende Angebote:
Einzelgespräche
Individuelle Spielangebote
Gruppenangebote
Freizeitaktivitäten
Hilfe bei den Hausaufgaben
Ausflüge
Den Müttern bietet Sie Beratung zu allen Fragen der Erziehung, Förderung und Versorgung an.
Die Mitarbeiterin unterstützt die Mütter, je nach Bedarf, im Kontakt zu:
Kindergärten
(Kindergartenwechsel)
Schulen
(Schulwechsel)
Jugendämtern
Vereinen
Weiteren Hilfsangeboten
Des Weiteren unterstützt und begleitet die Mitarbeiterin die Mutter und ihre Kinder bei familiengerichtlichen Verfahren, indem sie sie alters- und bedarfsgerecht auf die Verfahren vorbereitet und ihnen während des gesamten Prozesses unterstützend zur Seite steht.
Auch beim Auszug aus dem Frauenhaus begleitet und unterstützt die Mitarbeiterin die Mutter und ihre Kinder, um ihnen einen möglichst sicheren und gut vorbereiteten Übergang in die nächste Lebensphase zu ermöglichen.
FAQ — Häufige Fragen zu Kindern im Frauenhaus
Aufnahme
Hat mein Kind ein eigenes Zimmer?
Gibt es ein Spielzimmer für Kinder?
Neben dem eigenen Zimmer und der Gemeinschaftsküche, stehen den Kindern zwei Wohn- und Spielzimmer (eins auf jeder Etage) mit verschiedenen Spielmaterialien zur Verfügung. Weiter haben wir einen kompakten Garten mit Sandkasten, kleiner Rutsche, Spielhäuschen und Fahrzeugen.
Gibt es eine Kinderbetreuung?
Im Kinderbereich des Frauenhauses gibt es eine Mitarbeiterin, die sich um die Belange der Kinder kümmert. Sie berät sie, unterstützt sie in allen Themen, die die Kinder betreffen z.B. in Bezug auf die Schule oder die Kindertagesstätte sowie die Entwicklung der Kinder. In Absprache werden individuelle Spiel- und Betreuungsangebote gestaltet.
Eine ständige Kinderbetreuung besteht nicht.
Gibt es die Möglichkeit, dass mein Kind in den Kindergarten geht?
Grundsätzlich ja. Zunächst muss jedoch geklärt werden, ob es einen freien Platz gibt. Wir sind gerne behilflich bei der Suche nach einem geeigneten Platz für Ihr Kind.
Geht mein Kind während meines Frauenhausaufenthaltes in die Schule? Wird es dort hingebracht?
Da in Deutschland die allgemeine Schulpflicht besteht, wird Ihr Kind auch während seines Aufenthaltes im Frauenhaus die Schule besuchen.
Wir begleiten Sie, wenn Sie es wünschen, zum ersten Schultag und unterstützen Sie bei der Beschaffung des notwendigen Materials. Die alltäglichen Schulbesuche begleiten Sie dann selbst bzw. zeigen Ihren älteren Kindern, wie sie sicher und eigenständig die Schule besuchen können.
Dürfen meine Kinder von ihren Freunden im Frauenhaus besucht werden?
Nein. Leider dürfen Sie und Ihre Kinder keinen Besuch im Frauenhaus empfangen. Gerne können Sie sich (wenn es die Situation zulässt) mit Freunden in der Stadt oder auf dem Spielplatz treffen.
Mein Sohn ist schon 16 Jahre, kann er ebenfalls im Frauenhaus aufgenommen werden?
Die Aufnahme von Jungen ab 14 Jahren wird individuell und im Einzelfall entschieden. Da wir es wichtig finden, dass Sie mit Ihren Kindern (unabhängig vom Alter) zusammenbleiben, suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach einer passenden Lösung.
Aufnahme in das Frauenhaus
Eine Aufnahme in das Frauenhaus ist möglich, wenn ein freier Platz zur Verfügung steht.
Während unserer Bürozeiten können sich schutzsuchende Frauen direkt an uns wenden. Auch über Ämter, Behörden, Beratungsstellen oder die Polizei kann der Kontakt zu uns hergestellt werden.
In akuten Situationen ist bei freien Kapazitäten auch außerhalb unserer Bürozeiten, nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen eine Aufnahme möglich. In diesen Zeiten wenden sich betroffene Frauen bitte an die Polizei.
Sollte unsere Einrichtung vollständig belegt sein, unterstützen wir während unserer Bürozeiten bei der Suche nach einem freien Platz in einem anderen Frauenhaus.
Freie Frauenhausplätze können außerdem jederzeit über die bundesweite Frauenhaus-Suche eingesehen werden. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten der jeweiligen Frauenhäuser: www.frauenhaus-suche.de
Alle Rheinland-Pfälzischen Frauenhäuser finden sich unter: Frauenhäuser Rheinland-Pfalz – Frauen-Info-Netz gegen Gewalt unter: frauenhaueser-rheinlandpfalz.de
Achtung!
In akuten Gefahrensituationen wenden Sie sich bitte an die Polizei unter 110.
Kosten
Für die Unterkunft zahlen Sie 9 € pro Tag und für jedes Kind 4,50 € pro Tag.
Falls Sie kein eigens Einkommen haben, finden wir Lösungen (Jobcenter usw.).
Wichtig!
Das Frauenhaus in Pirmasens ist nicht behindertengerecht, d.h. für Rollstuhlfahrer:innen nicht geeignet.
Die Aufnahme von Frauen mit akuten Alkohol- und Drogenproblemen oder mit einem akuten psychischen Leiden ist leider nicht möglich.
Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Auch hier suchen wir bei Bedarf gern nach Alternativen.
Kriterien und hilfreich für die Aufnahme
Aufnahmekriterien für unser Haus sind psychische und/oder physische Misshandlungen und Bedrohungen durch den Ehemann/Partner oder andere Personen. Herkunft und Nationalität spielen keine Rolle.
Sie selbst müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben. Ihre Kinder sollten Sie unbedingt mitbringen.
Allerdings ist für Jungen über 14 Jahren die Aufnahme nicht mehr möglich. Im Einzelfall suchen wir gemeinsam nach anderen Alternativen.
Hilfreich bei der Aufnahme aber nicht Bedingung wären:
- alle persönlichen Papiere
- Ausweis/Pass, Aufenthaltstitel
- Krankenversicherungskarten
- Kontokarten und Kontoauszüge
- Heirats- und Geburtsurkunden
- Lohnsteuerkarte
- bei Bezug Belege über ALG II
- Unterhaltszahlungen
- Erziehungsgeld oder Kindergeld
- Impfpass
- Belege über Verbindlichkeiten
- Kleidung und Toilettenartikel, Schulsachen der Kinder, Bargeld
Nachgehende Beratung
Auch nach dem Auszug aus der Frauenzufluchtsstätte können ehemalige Bewohnerinnen weiterhin Beratung und Unterstützung durch unsere Mitarbeiterinnen in Anspruch nehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in eine eigene Wohnung gezogen sind oder sich für eine Rückkehr in die Partnerschaft entschieden haben.
Gerade der Übergang in ein neues, selbstständiges Leben kann mit vielen Herausforderungen verbunden sein. Die nachgehende Beratung bietet deshalb die Möglichkeit, weiterhin eine vertraute Ansprechpartnerin an der Seite zu haben.
Die Unterstützung orientiert sich am individuellen Bedarf und kann ganz unterschiedliche Themen umfassen – beispielsweise Fragen zur Alltagsbewältigung, zu Behördenangelegenheiten, zur finanziellen oder persönlichen Situation sowie die Begleitung zu wichtigen Terminen oder Gerichtsverfahren.
Die Beratung kann persönlich oder telefonisch stattfinden. Nach Vereinbarung und bei Bedarf sind auch Hausbesuche möglich.
Darüber hinaus ist uns wichtig, dass der Kontakt nicht ausschließlich in schwierigen Situationen bestehen bleibt. Gemeinsame Aktivitäten und Treffen bieten ehemaligen Bewohnerinnen die Möglichkeit, bestehende Kontakte aufrechtzuerhalten und weiterhin Teil eines unterstützenden Netzwerks zu sein.
Unser Angebot der nachgehenden Beratung ist freiwillig und richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der Frauen.
FAQ — Häufige Fragen zum Frauenhaus
Aufnahme
Muss ich erst von meinem Partner geschlagen worden sein, um ins Frauenhaus zu dürfen?
Kann ich mich auch melden, wenn ich Angst habe, dass die Situation eskaliert?
Kann ich meine Kinder mitbringen?
Darf ich auch ohne Kinder kommen?
Kann ich mein Haustier mitbringen?
Muss ich vorher bei der Polizei gewesen sein?
Kann ich auch nachts aufgenommen werden?
Wie läuft eine Aufnahme ab?
Aufenthalt
Wie lange kann ich im Frauenhaus bleiben?
Kostet der Aufenthalt etwas?
Hat jede Familie ein eigenes Zimmer?
Darf ich Besuch empfangen?
Ist meine Adresse geheim?
Kann mein Partner mich dort finden?
Unterstützung
Wobei unterstützt mich das Frauenhaus?
Helfen Sie auch bei Behörden oder Gerichtsterminen?
Bekomme ich Unterstützung bei der Wohnungssuche?
Sehen Sie keinen Ausweg?
Sehen Sie keinen Ausweg?
Kontaktieren Sie uns!
Frauenhaus per E-Mail kontaktieren
Frauenhaus anrufen
Telefonisch erreichen Sie unser Frauenhaus von Montag bis Freitag von 8:30 bis 15:00 Uhr.
Außerhalb unserer Bürozeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen werden notwendige Notaufnahmen über die Polizei vermittelt.




